Was ist Instant Payment genau?
Instant Payment ist in erster Linie für den Schutz von Konsumenten konzipiert und verlangt, dass Zahlungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, also 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, verfügbar sind und in Echtzeit abgewickelt werden – Echtzeit bedeutet in diesem Fall: ein paar Sekunden. Das Geld steht dem/der Zahlungsempfänger:in somit unmittelbar auf dem Konto zur Verfügung, wodurch die erfolgte Überweisung auch unwiderrufbar wird. Geschäftszeiten bzw. Wochenenden und Feiertage haben dadurch keinen Einfluss mehr auf den Abwicklungszeitpunkt einer Zahlung.
Wo stehen wir diesbezüglich in der Schweiz?
In der EU sind Instant Payments längst Realität und Banken in 35 Ländern operieren in Europa bereits mit diesem Zahlungsstandard. Die Schweiz stellt sich hinter die Initiative des Instant Payment und holt nun allmählich auf, um als internationaler Finanzplatz wettbewerbsfähig zu bleiben (und den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erleichtern.)
Wie SIX bekannt gab, wird sie mit der Einführung der fünften Generation von SIC Ende 2023 den Grundstein für Instant Payments gelegt haben, welcher analog zum europäischen Standard SEPA Instant Credit Transfer läuft. Es ist somit denkbar, dass Instant Payments über die Schweizer Grenzen hinweg zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein werden. Konkrete Pläne seitens SIX gibt es aber aktuell noch nicht. Im Gegensatz zur Marktinitiative Open Banking sind Instant Payments und der damit zusammenhängende Zahlungsstandard SIC5 zwingend. Ab August 2024 müssen Banken, die über 500’000 Eingangszahlungen im Jahr verzeichnen, imstande sein, Instant Payments zu verarbeiten. Bis 2026 sollen die restlichen folgen.
Für Banken bedeutet dies eine grosse Investition in ihre Infrastruktur und Umstellungsarbeit. Inventx unterstützt ihre Kunden wie immer umfänglich und wird die erste Bank bereits im Januar 2024 ans neue System anschliessen. Inventx plant einen Rollout in Wellen, wobei eine Bank nach der anderen für den neuen Zahlungsstandard «aufgerüstet» wird – bis schliesslich die ganze Inventx-Community reibungslos Instant Payments verarbeiten kann.
Welchen Nutzen bringt Instant Payment mit sich?
Instant Payment bringt vor allem für die Konsumenten viele Vorteile, wie SIX ausführt, z. B.:
- Zahlungspflichtige erhalten sofort eine Zahlungsbestätigung.
- Zahlungsempfängerinnen und -empfängern steht das geschuldete Geld sofort zur Verfügung.
- Konsumentinnen und Konsumenten können Dienste (z.B. eine Ad-hoc-Versicherung) sofort nutzen, weil der Zahlungseingang beim Dienstleister unmittelbar erfolgt.
- Im Vergleich zu TWINT sind höhere Direktüberweisungen möglich.
Aber auch für Dienstleister sowie Banken ist Instant Payment eine Chance. Zum Beispiel geht keine der beiden Seiten ein Kreditrisiko ein. Heute geht die Bank bei TWINT-Überweisungen in Vorleistung, die effektive Geldüberweisung erfolgt erst später. Des Weiteren werden neue Dienste und Automatisierungen möglich – zum Beispiel in Verbindung mit Request-to-Pay, einer elektronischen Zahlungsaufforderung durch den Dienstleister oder Händler. Klassische Bezahlterminals werden mittelfristig durch QR-Codes und neue Formen von Kontaktloszahlungen abgelöst, was eine bessere Nutzerfreundlichkeit auf beiden Seiten in Aussicht stellt.
Generell verspricht Instant Payment (IP) auch eine Verbesserung der «Usability» von E-Banking-Lösungen, weshalb etablierte Geldhäuser hier gegenüber Neobanken aufholen könnten.
Kunden der Inventx profitieren davon, dass wir die IP-Lösungen für unsere gesamte Community entwickeln und entsprechend skalieren können. Zudem erleichtert unsere moderne ix.OpenFinancePlatform den Zugriff auf neue Anwendungen mittels standardisierter APIs.
Inventx ist entsprechend gerüstet, um ihre Kunden vollumfänglich von der Beratung zur geeigneten IP-Strategie bis zur Umsetzung der konkreten Lösung zu begleiten, damit die Banken ab dem gewünschten Einführungstermin für den neuen Standard bereit sind.
Pascal Benz, Senior Consulting Banking bei Inventx AG, steht neben mir für Ihre Anliegen in diesem Kontext jederzeit zur Verfügung.